Der Artenschutz ist eine von drei Säulen des Naturschutzes (Artenschutz, Biotopschutz, Schutz von Naturgütern), der ausgewählte Pflanzen und Tiere schützt. Es gibt 3 Schutzkategorien:
- Allgemeiner Schutz: Jedes Tier und jede Pflanze ist mindestens allgemein vor grundlosem Zugriff geschützt (z.B. Erdmaus, Waschbär).
- Besonderer Schutz: Auflistung in der Bundesartenschutzverordnung (z.B. Igel, Maulwurf, Eichhörnchen)
- Strenger Schutz: Kennzeichnung in der Bundesartenschutzverordnung (vom Aussterben bedrohte Arten wie z.B. Wölfe, Fischotter und Biber)