Überlassen
Überlassen, "Überlassen" im Sinne des Waffengesetzes
Überlassen im Sinne des Waffengesetzes das Einräumen der tatsächlichen Gewalt an jemand anderen, z.B. wenn ein Jäger einen Zweitschlüssel des Tresors an seinen Jägersohn übergibt.
Einführung zum Waffengesetz
Überlassen