Beutegreifer
Wildtiere, die sich hauptsächlich von Fleisch ernähren. Hierzu gehören neben dem Haarraubwild auch die Greifvögel. Viele Beutegreifer unterliegen dem Jagdrecht (z. B. Fuchs, Marder, Wildkatze, Greifvögel) sind teilweise jedoch ganzjährig geschont. Einige unterliegen dem Naturschutzrecht (Eulen, Wolf, Bär). Je nach Landesverordnungen sind Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher zum jagdbaren Wild zu zählen. Eine Beutegreiferregulierung dient insbesondere dem Schutz von Niederwild, Jungwild und Gelegen.