Die aktuellen Jagdzeiten in Baden-Württemberg stammen aus der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermangagementgesetzes (DVO JWMG – § 10 Jagdzeiten).
Vom 16. Februar bis zum 15. April gilt in Baden-Württemberg die neue Jagdruhezeit.
Aufgrund der Gefahr einer möglichen Verschleppung der ASP gilt eine Ausnahmeregelung für die Bejagung von Schwarzwild zunächst bist zum 15.02.2024. Schwarzwild kann ganzjährig im Wald und Offenland bejagt werden. Der Muttertierschutz ist weiterhin zu beachte.
Für die Bejagung von Schwarzwild sind außerdem Nachtsichtaufsatz- und Vorsatzgeräte erlaubt.
Anleitung
- Aktuelle Änderungen sind fett hervorgehoben.
- Details zu den Jagdzeiten finden sich in den Erklärboxen.
Schalenwild
Weiteres Haarwild
Federwild
Ausnahmen für Jungtiere
§ 10 Jagdzeiten – Absatz 2
Die Jagd auf Jungtiere des Minks sowie Jungtiere der Arten Marderhund, Waschbär, Nutria, Nilgans und Jungtiere sonstiger Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143
/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4. 11. 2014, S. 35), die durch Verordnung (EU) 2016/2031 (ABl. L 317 vom 23. 11. 2016, S. 4) geändert worden ist, die Wildtiere im Sinne des § 7 Absatz 1 JWMG sind, darf abweichend von Absatz 1 ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit nach § 41 Absatz 2 JWMG ausgeübt werden.
§ 10 Jagdzeiten – Absatz 3
Die Jagd auf Jungtiere der Graugans, der Nilgans und der Kanadagans einschließlich des Eingriffs auf ihre Eier, Nester und Lebensräume ist auch außerhalb der Jagdzeit nach Absatz 1 Nummer 24, 25 und 26 nach Maßgabe des § 41 Absatz 7 Satz 2 JWMG in Gebieten zulässig, für die eine von der unteren Jagdbehörde nach Maßgabe des Artikels 9 der Richtlinie 2009
/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. 1. 2010, S. 7), die zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 2019/1010 (ABl. L 170 vom 25. 6. 2019, S. 115) geändert worden ist, genehmigte Managementkonzeption vorliegt, wonach der Eingriff zum Erreichen der Managementziele erforderlich ist.