Die aktuellen Jagdzeiten in Brandenburg setzen sich aus folgenden Gesetzestexten zusammen:
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzV)
- Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg
- Erlass zur Bekämpfung von Bisam und Nutria
Anleitung
- Aktuelle Änderungen heben wir fett hervor.
- Details zu den Jagdzeiten findest du in den Erklärboxen.
Schalenwild
Niederwild
Raubwild
Bisam und Nutria in Brandenburg
Gesetzliche Änderungen ab 1. Juni 2024:
Federwild
Geschonte Wildarten (§ 5 III BbgJagdDV)
Folgende Wildarten sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen:
- Baummarder,
- Iltis,
- Hermelin,
- Mauswiesel,
- Saatgänse einschließlich Waldsaatgans und Ringelgans,
- alle Enten außer Stockenten,
- Rebhuhn
Verbot bei Aussetzen (§ 5 IV BbgJagdDV)
Unabhängig von den geltenden Jagdzeiten ist es verboten, in Jagdbezirken oder Teilen von Jagdbezirken die Jagd auf Fasane, Rebhühner und Wildenten im gleichen Jagdjahr auszuüben, in dem diese in diesen Jagdbezirken ausgesetzt wurden. Als Aussetzen gilt nicht, wenn Wildtiere oder Gelege der Natur entnommen werden müssen, um sie aufzuziehen, gesund zu pflegen oder auszubrüten und sie anschließend wieder in die freie Wildbahn zu entlassen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Jagdzeiten (JagdzV)
vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226) geändert worden ist - Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg
vom 28.06.2019 (GVBl. II Nr. 45 v. 04.07.2019) ; zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Mai 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 32] , S.47, Beschluss OVG 12 A 2/21 GVB.II/24 [Nr. 19] , geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2024 GVB.II/24 [Nr. 37] ) - Erlass zur Bekämpfung von Bisam und Nutria