Aktuelle Jagdzeiten in Hamburg 2026

Die aktuellen in Hamburg werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Hansestadt Hamburg veröffentlicht.

TippDetails zu den finden sich in den Erklärboxen.

TierartAlter/Geschlecht in Hamburg
Hirsche, 1. August - 31. Januar
, 1. Juni - 31. Januar
1. August - 29. Februar

Hirsche, 1. September - 31. Januar
, 1. Juli - 31. Januar
1. September - 29. Februar
1. Mai - 15. Oktober
, 1. September - 31. Januar
1. Mai - 15. Juni
1. September - 31. Januar

Ganzjährig


Tierart in Hamburg
Ganzjährig
Ganzjährig
1. Oktober - 31. Dezember
16. Oktober - 29. Februar
Ganzjährig
Ganzjährig
Ganzjährig
Ganzjährig
16. September - 31. Oktober
Ganzjährig
Ganzjährig
Tierart in Hamburg
1. September - 30. November
FasanenhennenGanzjährig
Fasanenhähne16. Oktober - 15. Januar
1. November - 20. Februar
Ganzjährig
1. November - 31. Dezember
1. August - 31. August; 1. November - 15. Januar
1. August - 15. Januar
Ganzjährig
Bläss-, Saat-, Ganzjährig
1. September - 15. Januar
1. Oktober - 15. Januar
Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Tafel-, Samt- und TrauerentenGanzjährig
16. Oktober - 15. Januar
Ganzjährig
Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Ganzjährig
1. August - 20. Januar
Ganzjährig

Setz- und Brutzeiten im Sinne des § 22 Absatz 4 1 des Bundesjagdgesetzes sind

  1. für die Zeit vom 1. März bis 30. Juni,
  2. für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni.

(3) Für , , , , , Bläss-, Saat- und , , , alle übrigen Wildenten außer Stock- und , , Fasanenhennen, Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und wird die aufgehoben; sie sind Jahr hindurch mit der zu verschonen.

(4) Soweit die für zur Vermeidung übermäßiger von der zuständigen Behörde aufgehoben worden ist (§ 4), ist die auch in den Brutzeiten zulässig (§ 22 Absatz 4 2 des Bundesjagdgesetzes).

Die zuständige Behörde kann für in Einzelfällen Ausnahmen von dem Verbot zulassen, Elterntiere in den Setz- und Brutzeiten zu , wenn das biologische Gleichgewicht gestört ist oder wenn Gründe der Landeskultur oder Lehr- und Forschungszwecke eine Ausnahme rechtfertigen.

Die zuständige Behörde kann die für bestimmte Gebiete oder für einzelne in Einzelfällen aus besonderen Gründen aufheben, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken oder kümmernden , zur Vermeidung von übermäßigen , zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichtes oder der .

Aktuelle Jagdzeiten in Hamburg 2026

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