Grundlagen
Die aktuellen Jagdzeiten in Hamburg werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Hansestadt Hamburg veröffentlicht.
TippDetails zu den Jagdzeiten finden sich in den Erklärboxen.
Schalenwild
Weiteres Haarwild
Federwild
Anhänge
Zugehörige Gesetze und Verordnungen
- Hamburg
- Verordnung über jagdrechtliche Regelungen vom 1. April 2014 (§ 2 JagdRgIV HA 2014 – Jagdzeiten)
- Hamburgisches Jagdgesetz (JagdG HA)
- Bund
- Bundesjagdgesetz
- Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 (JagdzeitV 1977)
Hamburgisches Jagdgesetz
Setz- und Brutzeiten im Sinne des § 22 Absatz 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind
- für Haarwild die Zeit vom 1. März bis 30. Juni,
- für Federwild die Zeit vom 1. April bis 30. Juni.
Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (Hamburg)
(3) Für Baummarder, Iltisse, Hermeline, Mauswiesel, Türkentauben, Bläss-, Saat- und Ringelgänse, Nilgänse, Elster, alle übrigen Wildenten außer Stock- und Reiherenten, Blässhühner, Fasanenhennen, Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen wird die Jagdzeit aufgehoben; sie sind das ganze Jahr hindurch mit der Jagd zu verschonen.
(4) Soweit die Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden von der zuständigen Behörde aufgehoben worden ist (§ 4), ist die Jagd auch in den Brutzeiten zulässig (§ 22 Absatz 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes).
Die zuständige Behörde kann für Wildkaninchen in Einzelfällen Ausnahmen von dem Verbot zulassen, Elterntiere in den Setz- und Brutzeiten zu jagen, wenn das biologische Gleichgewicht gestört ist oder wenn Gründe der Landeskultur oder Lehr- und Forschungszwecke eine Ausnahme rechtfertigen.
Die zuständige Behörde kann die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder für einzelne Jagdbezirke in Einzelfällen aus besonderen Gründen aufheben, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichtes oder der Wildhege.