Die aktuellen Jagdzeiten im Saarland stammen aus der Anlage 3 „Jagdzeiten im Saarland“ der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) und sind gültig seit dem 28.01.2022.
Das Verbot der Treibjagd auf Schwarzwild gilt in der Zeit vom 01. Februar bis 30. Juni.
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden…
Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen.