Die Jagdzeiten sind ein wesentlicher Baustein des nachhaltigen Wildtiermanagements. Sie legen den Zeitraum fest, in dem Wildarten rechtmäßig erlegt werden dürfen. Außerhalb dieser Zeiten besteht grundsätzlich Schonzeit, in der das Wild geschützt ist.
MerkeDie Jagdzeiten in der Steiermark sind in der Jagdzeitenverordnung Steiermark geregelt.
- Südliche Bezirke: Deutschlandsberg, Leibnitz, Graz, Hartberg-Fürstenfeld, Weiz und Südoststeiermark
- Übrige Bezirke: Alle anderen Bezirke in der Steiermark
- Sonderregelung Feldhase: In den Bezirken Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Stadt, Graz-Umgebung (mit Ausnahme des Gerichtsbezirks Frohnleiten), Leibnitz, Radkersburg, Hartberg, Weiz gelten verkürzte Jagdzeiten