Die aktuellen Jagdzeiten in Baden-Württemberg stammen aus der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermangagementgesetzes (DVO JWMG – § 10 Jagdzeiten).
Vom 16. Februar bis zum 15. April gilt in Baden-Württemberg die neue Jagdruhezeit.
Aufgrund der Gefahr einer möglichen Verschleppung der ASP gilt eine Ausnahmeregelung für die Bejagung von Schwarzwild zunächst bis zum 15.02.2024. Schwarzwild kann ganzjährig im Wald und Offenland bejagt werden. Der Muttertierschutz ist weiterhin zu beachten.
Für die Bejagung von Schwarzwild sind außerdem Nachtsichtaufsatz- und Vorsatzgeräte erlaubt.
- Aktuelle Änderungen sind fett hervorgehoben.
- Details zu den Jagdzeiten finden sich in den Erklärboxen.
Die Jagd auf Jungtiere der Graugans und der Kanadagans darf abweichend von den regulären Jagdzeiten ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit nach § 41 Abs. 2 JWMG ausgeübt werden (§ 10 Abs. 2 DVO JWMG).
Die Jagd auf Gänsearten des Nutzungs- und Entwicklungsmanagements durch Eingriffe auf ihre Gelege (Gelegebehandlung) ist auch außerhalb der regulären Jagdzeiten in Gebieten zulässig, für die eine von der unteren Jagdbehörde genehmigte Managementkonzeption vorliegt (§ 10 Abs. 3 DVO JWMG, Fassung ab 22.01.2026).