Instandsetzung
Instandsetzung im Sinne des Waffengesetzes ist die Wiederherstellung der Schussfähigkeit einer Waffe und bedarf einer Erlaubnis. Geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, sind keine Instandsetzung im eigentlichen Sinne und dürfen ohne Erlaubnis vorgenommen werden.