Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft wird aus den Eigentümern der bejagbaren Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks gebildet. Sie wird durch den Jagdvorstand vertreten und entscheidet über die Art der Jagdnutzung (z.B. durch Verpachtung). Beschlüsse auf Genossenschaftsversammlungen bedürfen der einer Personenmehrheit und einer Flächenmehrheit.