Jagdpacht
Mit der Jagdpacht kann das Jagdausübungsrecht an Dritte übertragen werden. Hierzu wird ein schriftlicher Jagdpachtvertrag geschlossen. Zur Pachtfähigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Besitz eines Jahresjagdscheins
- Bereits 3 Jahre gelösten Jagdschein
Eine Verpachtung an mehrere Pächter ist möglich. Allerdings ist die Höchstzahl an Pächtern abhängig von der Größe des Jagdbezirkes (siehe Landesgesetze).
Bei der Jagdpacht gibt es viele Abweichungen der Bundesländer.