Jagdrecht
Das Jagdrecht bezieht sich auf wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (→ Wild) und umfasst 3 Befugnisse:
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Jagd darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Das Jagdrecht ist verbunden mit dem Eigentum an Grund und Boden.