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Lexikon

2152 Begriffe aus der Jagd

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V0

(V) bei Verlassen der Mündung.

V100
V50

50 bzw. 100 m nach Verlassen der Mündung.

Vegetationsgutachten
Verbissgutachten

Bei Vegetationsgutachten werden , und durch untersucht und bewertet. Das Ziel ist es aus den Daten Rückschlüsse für die Bewirtschaftung zu ziehen. Es gilt das Potenzial für einzuschätzen und die Tragbarkeit der festzustellen. Vegetationsgutachten werden in die Abschussplanung einbezogen.

Verantwortliche Aufsichtsperson

Die verantwortliche Aufsichtsperson wird durch den Betreiber der Schießstätte „bestellt“ und muss folgende Anforderungen erfüllen

Hierbei soll die Aufsichtsperson soll die Sicherheit gewährleisten und Gefahren durch Schützen und verhüten.

Verbands-Gebrauchsprüfung

Gilt als die Meisterprüfung der und insbesondere der . Der Hundeführer muss im des sein. Geprüft werden:

  • Waldarbeit
  • Feldarbeit
  • Wasserarbeit
Verbands-Jugendprüfung

Anlageprüfung speziell für bei der neben auch die Spurarbeit, das und die geprüft wird.

Verbandsprüfung nach dem Schuss

Vielseitige für den . Schwerpunkte sind der und die Arbeit nach dem Schuss.

Verbands-Schweißprüfung

Leistungs- und Ergänzungsprüfung für alle Jagdhundenrassen bei der eine Kunstfährte von über 1000m aus Schalenwildschweiß erfolgreich ausgearbeitet werden muss.

Verbeißen

Abreißen der Triebe von Pflanzen

Verbissgehölz
Prossholzfläche

Verbissgehölze oder auch Prossholzflächen sind Anpflanzungen von als und . Das Ziel ist es durch Ablenkung des und von zu vermeiden. Zur Anlage von Verbissgehölzen werden wie , und verwendet.

Verbissschäden

Verbissschäden sind , die durch das von Keimlingen, Knospen und Trieben durch sowie und entstehen. Im Sommer werden eher , im Winter eher verbissen. Zum Schutz reagieren mit dem Austritt von Harz. Wird der Haupttrieb verbissen, kommt es zu einer Beeinträchtigung des Höhenwachstums.

Verblenden

Verblenden ist das Abdecken des erlegten zum Schutz vor .

Verbotene Tätigkeit

Diese sollen durch die Gesetzgebung komplett unterbunden werden. Anders als beim bei dem unter gewissen Voraussetzungen () eine Tätigkeit ausgeführt werden darf.

Verbotene Waffen

Verbotene Waffen sind durch das Waffengesetz aufgrund der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung verboten. Zu diesen gehören insbesondere Kriegswaffen und vollautomatische . Der dieser beiden wird als geahndet und mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Für die meisten anderen verbotenen wird der als geahndet.

Eine Liste der verbotenen findet sich in Anlage 2 Abschnitt 1 des WaffG oder in der folgenden Tabelle:

UnterteilungWaffenartBeschreibung
KriegswaffenKriegswaffenNennung in der Kriegswaffenliste
Vollautomat, welche nach Schussabgabe selbstständig mit nur einmaligem Abziehen mehrere Schüsse abgibt
Austausch von zu Kurzwaffengriff oder Gesamtlänge <95 cm oder Lauflänge <45 cm
VortäuschwaffenTaschenlampenpistolen, Stockgewehre wegen des Überraschungseffekts, Schießkugelschreiber
Zerlegbare Zerlegbarkeit über das „Normale“ hinaus, Anschlagsgefährdung, Wilddiebsgewehr
Schusswaffen-bestandteileBeleuchtungsvorrichtungScheinwerfer, Laserpointer
mit Montagevorrichtung an
größere Für den solcher wird eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes benötigt. Für solche , die vor dem 13.06.2017 erworben wurden, besteht ein Altbesitzschutz, wenn sie bis zum 01.09.2021 bei der Waffenbehörde angezeigt werden.
  • Kurzwaffenmagazine mit > 20 Schuss
  • Langwaffenmagazine mit > 10 Schuss
Hieb- und Stoßwaffendie dem Verstecken dienen (Kugelschreiberstilett,

Totschläger/Stahlruten/ / ()

sternförmig, zum bestimmt
Elektroimpulsgeräteohne Prüfzeichen
mit Armstütze
Bestimmung zur Gesundheitsschädigung
Springmesser/FallmesserAusnahme: mit einseitigem Schliff und Länge <8,5 cm
Ausnahme: Verwendung zur Tätigkeitsausübung als oder Pelz-/Lederverarbeiter
Faltmesser/Butterflymesserzweigeteilter schwenkbarer Griff
TierabwehrgeräteElektroimpulsgeräte
KriegswaffenmunitionVerwendung in Kriegswaffen
BetäubungsstoffeAusnahme: Tiermedizin, -schutz, forschung
KnallkartuschenReiz- oder Wirkstoffmunition
mit zusätzlicher Treibhülse
Geschossbesonderheiten
Kleinschrotmunition für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Verbotene Waffen und Munition

Durch das Waffengesetz sind diverse und aufgrund der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung verboten. Zu diesen gehören insbesondere vollautomatische und . Der wird als geahndet und mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Für die meisten verbotenen wird der als geahndet.

Verbrechen

Der "verbricht" einen Anschuss oder eine mit einem , um diese später besser zu finden.

Verbrechen

Tatbestand, der 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht (§ 51 WaffG). So wird der Umgang mit Vollautomaten und sanktioniert.

Verbringen
"Verbringen" im Sinne des Waffengesetzes

Verbringen im Sinne des Waffengesetzes ist der über eine Grenze mit dem Ziel des Verbleibs in einem anderen Land oder des Besitzwechsels, z.B. beim Verkauf einer nach England.

Verdauungsvorgang beim Wiederkäuermagen
  1. : der Nahrung aus dem Mundraum zum Magen
  2. : Nahrungsreservoir und Aufspaltung der Nahrung durch bakterielle Enzyme
  3. Netzmagen: Sortieren und Mischen
  4. Blättermagen: Entzug von Nährstoffen und Wasser
  5. Labmagen: Ansäuerung
  6. Dünndarm: Nährstoffresorption
  7. Dickdarm: Wasserresorption → Andickung des Stuhls
Verenden

Sterben von durch Einwirkung der Jagd wie z. B. den Schuss (oder auf natürlichem Wege)