Wildursprungsschein
Der Wildursprungsschein weist zusammen mit der Wildmarke die Zugehörigkeit von Wild und Trichinenprobe nach. Er ist damit eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen des Wildbrets im Rahmen der Trichinenuntersuchung (§ 4a Tier-LMHV). Ein Wildursprungsschein kann auch in digitaler Form eingereicht werden.