Eigenjagd
Zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Flächen von mindestens 75 Hektar (außer Bayern und Brandenburg) im Eigentum einer Person oder Personengemeinschaft. Das Jagdausübungsrecht liegt beim Eigentümer. Dieser kann die Nutzung auch verpachten.
- Siehe auch: Jagdrecht - Übersicht der Bundesländer