Erlaubnisfreie Waffen
Für den Besitz von erlaubnisfreien Waffen benötigt man keine Waffenbesitzkarte. Häufige Beispiele sind:
- Einige Schusswaffen, deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt wurde (z.B. Perkussionswaffen)
- Druckluftwaffen mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
- „PTB-Waffen“ mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen)