Erlaubnispflicht
Im Umgang mit Waffen ist die Erlangung einer Erlaubnis in aller Regel die Pflicht. Für den Erwerb sind einige erlaubnisfreie Waffen von dieser Pflicht ausgenommen. Jäger erlangen durch das Bestehen der Jägerprüfungen außerordentliche Privilegien im Umgang mit Waffen.