Leihe
Die Leihe nach Waffengesetz entspricht rechtlich einem vorübergehenden Erwerb einer Waffe. Sie ist unter 2 Voraussetzungen an einen anderen Inhaber einer WBK erlaubt:
- Zweckbindung
- Vorübergehend, für ≤ 1Monat
Für die Leihe muss der Überlasser eine Bescheinigung ausstellen, die anstelle von der WBK zum Erwerb berechtigt:
- Name des Überlasser
- Name des Empfängers
- Datum des Überlassens