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Lexikon

2152 Begriffe aus der Jagd

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Niederwild

Niederwild sind die Wildarten, welche früher nur vom „niedrigen“ Adel bejagt wurden. Das hingegen wurde nur durch den Hochadel gejagt.

Zum Niederwild gehört alles , dass nicht zum gehört. Neben , und gehört auch das zum Niederwild.

Als wird alles (außer , sowie , und bezeichnet.

Weitere Begriffe:

Nachbrenner

Beim Nachbrenner entwickelt sich der Schuss von erst verzögert.

Nachfolgetyp

Jungwild kann der Mutter nach der Geburt sofort über längere Strecken folgen und wird nicht abgelegt. Die Kälber sind typischerweise einheitlich braun gefärbt. Beispiele: , , , .

Nachprellen

Nachprellen ist das hinterher hetzen des bei aufstehendem . Es gehört zum unerwünschten Verhalten von .

Im Rahmen der kann eine Feldleine als Hilfsmittel dienen, um ein Nachprellen abzugewöhnen. Eine Bestrafung des Hundes bei der Rückkehr ist nicht sinnvoll, da der Hund die Bestrafung nicht mit der schon beendeten Hetze in Zusammenhang bringt.

Nachsuchebruch

Der Nachsuchebruch ist ein , mit dem nach erfolgreicher dem Hund gedankt wird. Es ist ein Teil des Schützenbruchs, der dem Nachsuchenführer überreicht oder direkt an der Halsung des Hundes angebracht wird.

Nachteilige Beeinflussung

Beeinträchtigung der Hygiene oder Ekelerregung von Lebensmitteln durch Verunreinigungen, Gerüche oder Mikroorganismen. Begriff aus der .

Nachtgreifvögel

Nachtgreifvögel sind nachtaktiv. Hierzu gehören die . Sie sind an ihre Nische mit einem exzellenten und dem typischen geräuschlosen besonders angepasst.

Nachtjagdverbot

In den des Bundesjagdgesetzes ist unter anderem das „Nachtjagdverbot“ definiert. Das von (außer und ist zur verboten.

Folgende Arten sind vom Nachtjagdverbot ausgenommen: , , , und .

Nachtschwalbe
Ziegenmelker
Nachtsichtgeräte

Nachtsichtgeräte verbessern das Sehen in der Dunkelheit. In Deutschland dürfen sie nur zur Beobachtung verwendet werden. Der Gebrauch als Zielgerät ist verboten.

Nachtzeit

Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.

Es ist verboten – außer – sowie zur Nachtzeit zu (§ 19 BJagdG, . Das Verbot umfasst nicht die Jagd auf , , , und .

Nachtzielgerät

, welches mit einer Montagevorrichtung für versehen ist und ein Zielen bei Nacht ermöglicht. Nachtzielgeräte, die ein eigenes haben und das ersetzen können, gehören zu den verbotenen Gegenständen.

Nachwachsende Rohstoffe

Pflanzliche oder tierische Rohstoffe, die nicht zur Ernährung genutzt werden. Hierzu gehören die , die zu Ethanol , Kraftstoff () oder Biomasse (schnellwachsende Hölzer) umgebaut werden können.

Nachziehen

Nachziehen ist ein erwünschter Teil des . Hierbei zieht der dem nach, wenn es sich bewegt. Das wird auch als „Festmachen des bezeichnet.

Nagel

Horn an der Schnabelspitze von Gänsen

Nagel

Zehennagel aller Wildarten, wenn er bei ihnen nicht Schale (), oder genannt wird.

Nageln

Als Nageln wird das Abzeichnen von in einer bezeichnet. In der des sich vor allem die der Vorderbrante deutlich ab.

Nagerseuche
Yersiniose, Pseudotuberkulose

Häufige und häufig tödliche bakterielle von , die durch Äsungsmangel und Nässe begünstigt wird. Bei Seuchen drohen hohe Bestandsverluste.

Nagetiergebiss

Kennzeichnend sind die kräftigen (I1). Durch die offene Wurzel wird ein lebenslanges Wachstum dieser Zähne ermöglicht. Durch Abnutzung schärfen sie sich selbst.

Nagezähne

Erster Schneidezahn (I1) im Gebiss von Nagetieren und Hasenartigen. Durch die offene Wurzel wird ein lebenslanges Wachstum ermöglicht. Die Schärfe entwickelt sich durch die regelmäßige Abnutzung der Zähne. Bei den Hasenartigen bildet der zweite Schneidezahn (I2) im Oberkiefer die .