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Niederwild sind die Wildarten, welche früher nur vom „niedrigen“ Adel bejagt wurden. Das Hochwild hingegen wurde nur durch den Hochadel gejagt.
Zum Niederwild gehört alles Wild, dass nicht zum Hochwild gehört. Neben Feldhase, Fasan und Fuchs gehört auch das Rehwild zum Niederwild.
Als Hochwild wird alles Schalenwild (außer Rehwild), sowie Auerwild, Steinadler und Seeadler bezeichnet.
Beim Nachbrenner entwickelt sich der Schuss von Munition erst verzögert.
Jungwild kann der Mutter nach der Geburt sofort über längere Strecken folgen und wird nicht abgelegt. Die Kälber sind typischerweise einheitlich braun gefärbt. Beispiele: Elchwild, Muffelwild, Gamswild, Steinwild.
Nachprellen ist das hinterher hetzen des Jagdhundes bei aufstehendem Wild. Es gehört zum unerwünschten Verhalten von Vorstehhunden.
Im Rahmen der Jagdhundeausbildung kann eine Feldleine als Hilfsmittel dienen, um ein Nachprellen abzugewöhnen. Eine Bestrafung des Hundes bei der Rückkehr ist nicht sinnvoll, da der Hund die Bestrafung nicht mit der schon beendeten Hetze in Zusammenhang bringt.
Der Nachsuchebruch ist ein Streckenbruch, mit dem nach erfolgreicher Nachsuche dem Hund gedankt wird. Es ist ein Teil des Schützenbruchs, der dem Nachsuchenführer überreicht oder direkt an der Halsung des Hundes angebracht wird.
Beeinträchtigung der Hygiene oder Ekelerregung von Lebensmitteln durch Verunreinigungen, Gerüche oder Mikroorganismen. Begriff aus der Wildbretvermarktung.
In den sachlichen Verboten des Bundesjagdgesetzes ist unter anderem das „Nachtjagdverbot“ definiert. Das Erlegen von Schalenwild (außer Schwarzwild) und Federwild ist zur Nachtzeit verboten.
Folgende Arten sind vom Nachtjagdverbot ausgenommen: Möwen, Waldschnepfen, Auerwild, Birkwild und Rackelwild.
Nachtsichtgeräte verbessern das Sehen in der Dunkelheit. In Deutschland dürfen sie nur zur Beobachtung verwendet werden. Der Gebrauch als Zielgerät ist verboten.
Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
Es ist verboten Schalenwild – außer Schwarzwild – sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen (§ 19 BJagdG, Sachliche Verbote). Das Verbot umfasst nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auerwild, Birkwild und Rackelwild.
Nachtsichtgerät, welches mit einer Montagevorrichtung für Schusswaffen versehen ist und ein Zielen bei Nacht ermöglicht. Nachtzielgeräte, die ein eigenes Absehen haben und das Zielfernrohr ersetzen können, gehören zu den verbotenen Gegenständen.
Pflanzliche oder tierische Rohstoffe, die nicht zur Ernährung genutzt werden. Hierzu gehören die Energiepflanzen, die zu Ethanol (Kartoffeln, Zuckerrüben), Kraftstoff (Raps) oder Biomasse (schnellwachsende Hölzer) umgebaut werden können.
Nachziehen ist ein erwünschter Teil des Vorstehens. Hierbei zieht der Jagdhund dem Wild nach, wenn es sich bewegt. Das wird auch als „Festmachen des Wildes“ bezeichnet.
Horn an der Schnabelspitze von Gänsen
Zehennagel aller Wildarten, wenn er bei ihnen nicht Schale (Schalenwild), Klaue oder Kralle (Haarraubwild, Greifvögel) genannt wird.
Häufige und häufig tödliche bakterielle Infektionskrankheit von Hasen, die durch Äsungsmangel und Nässe begünstigt wird. Bei Seuchen drohen hohe Bestandsverluste.
Kennzeichnend sind die kräftigen Nagezähne (I1). Durch die offene Wurzel wird ein lebenslanges Wachstum dieser Zähne ermöglicht. Durch Abnutzung schärfen sie sich selbst.
Erster Schneidezahn (I1) im Gebiss von Nagetieren und Hasenartigen. Durch die offene Wurzel wird ein lebenslanges Wachstum ermöglicht. Die Schärfe entwickelt sich durch die regelmäßige Abnutzung der Zähne. Bei den Hasenartigen bildet der zweite Schneidezahn (I2) im Oberkiefer die Stiftzähne.