Verantwortliche Aufsichtsperson
Die verantwortliche Aufsichtsperson wird durch den Betreiber der Schießstätte „bestellt“ und muss folgende Anforderungen erfüllen
- Volljährigkeit
- Persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Sachkunde
- Eignung für Kinder- und Jugendarbeit (bei Aufsicht über Minderjährige)
Hierbei soll die Aufsichtsperson soll die Sicherheit gewährleisten und Gefahren durch Schützen und Waffen verhüten.