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Haarlinge sind Außenparasiten, die eine Unterordnung der Läuse bilden. Anders als die „echten“ Läuse arbeiten ihre Mundwerkzeuge beißend und nicht saugend. Sie befallen ausschließlich Tiere mit Haaren (Säugetiere) und werden deshalb als Haarlinge bezeichnet. Die entsprechenden Parasiten bei Vögeln werden Federlinge genannt.
Bezeichnung für Beutegreifer, die dem Jagdrecht unterliegen und zu den Säugetieren gehören. Hierzu gehören zum Beispiel Fuchs, Marderhund, Marder, Dachs, Iltis, Großes Wiesel und Kleines Wiesel. Da sie eine Gefahr für Niederwild, Jungwild und Gelege (v.a. von Bodenbrütern) darstellen, ist teilweise eine jagdliche Regulierung notwendig.
Sammelbegriff für alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Diese sind im Bundesjagdgesetz definiert und werden teilweise durch Landesverordnungen ergänzt.
Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Entwicklung aufgelockerte Bodenverhältnisse benötigen. Historisch wurde die Bodenauflockerung mit der "Hacke" durchgeführt, was namensgebend ist. Hierzu gehören z. B. Kartoffeln, Topinambur und Rüben.
Häckseln ist eine Maßnahme der Grünlandpflege zum Zerkleinern der Silage.
Die Hähersaat beschreibt die Tätigkeit von Eichelhähern, die Samen wie Eicheln und Bucheckern als Vorräte vergraben. Viele dieser Samen werden nicht wiedergefunden und keimen, wodurch sie zur natürlichen Verjüngung von Wäldern beitragen.
Bedeutung:
Hahnenfiedrig ist, wenn Hennen ein Prachtkleid ähnlich dem Hahn entwickeln (ohne Rosen). Ursächlich ist eine Hormonumstellung aufgrund von Alter oder Krankheit. Die Unterscheidung vom Hahn erfolgt durch die geringere Größe und die fehlenden Federohren.
Die Hahnflinte ist eine historische Doppelflinte mit außenliegenden Hähnen, die vor dem Schuss manuell gespannt werden müssen. Sie wurde früher häufig für die Jagd genutzt, ist heute aber selten.
Halbautomatische Schusswaffen laden nach der Schussabgabe selbständig nach und lösen durch ein erneutes Abziehen einen neuen Schuss aus. Halbautomaten sind zwar erlaubnispflichtig, gehören jedoch nicht zu den verbotenen Waffen.
Sie werden in Flinten, Büchsen und Pistolen verwendet und dürfen mit maximal 3 Patronen geladen werden - 1 im Patronenlager und 2 im Magazin.