allgemein geschützt
Der allgemeine Schutz wird im Bundesnaturschutzgesetz als niedrigste Schutzkategorie allen Pflanzen und Tieren gewährt. Für den Zugriff auf Tiere oder die Entnahme von Pflanzen muss ein vernünftiger Grund vorliegen. Beispielsweise darf ein Blumenstrauß zum Eigenbedarf entnommen werden. Beispieltiere: Haus-/Feldmaus, Bisam, Nutria, Waschbär