Amtliche Fleischuntersuchung
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist eine durch Amtstierärzte durchgeführte Untersuchung aller Teile des Tieres (inklusive Blut). Sie ist verpflichtend (1) bei Vorliegen bedenklicher Merkmale und vorgesehenem Verzehr, (2) bei Abgabe an gewerbemäßigen Handel (z.B. an WBB), (3) bei Verdacht auf Trichineninfektion und (4) bei Verdacht auf Umweltkontamination. Das untersuchte Wild wird mit Stempelabdrücken unter anderem an den Innenseiten der Keulen und auf dem Brustbein markiert.