Geschützte Biotope
Biotope mit besonderer Bedeutung werden gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG). Hierzu gehören artenreiche oder in der Fläche bedrohte Biotope. Einige Beispiele:
- Röhrichte
- Heidelandschaften
- Trockenrasen
- Auwälder
Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung führen können (wie z.B. die Anlage von Wildäckern), sind in diesen geschützten Biotopen verboten.