Kleines Jägerrecht
Das Jägerrecht ist ein Naturlohn für den Erleger, wenn dieser das Wild selbst aufbricht. Zum Kleinen Jägerrecht gehören die genießbaren Organe Herz, Lunge, Leber, Niere und Milz (und das stumpf heraus lösbare Feist). Das entspricht dem Geräusch. Zum großen Jägerrecht gehört zusätzlich der Hals bis zur dritten Rippe.