Handeln ohne Erlaubnis
Tätigkeiten mit abstrakten Gefahren sollen zulässig sein, wenn sie beherrschbar erscheinen. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. bestandene Jägerprüfung). Der Inhaber eines Jagdscheins darf zum Beispiel ohne spezielle Erlaubnis:
- Jagdwaffen zum Jagdschutz führen
- Jagdwaffen auf dem direkten Weg zum Revier führen (zugriffsbereit, nicht schussbereit)