Waffenschein
Der Waffenschein ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit. Die Erteilung von Waffenscheinen ist eine Ausnahme für Antragsteller, die mehr als die Allgemeinheit gefährdet sind und deren Gefährdung durch eine Schusswaffe reduziert wird. Hiervon abzugrenzen ist der Jagdschein als Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe für den Jäger. Diese ist auf die Jagdausübung im Revier begrenzt.